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Erwerb eines Kleingartens
Wie bekomme ich einen Kleingarten???
Bei uns einen Kleingarten zu pachten ist einfacher als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will trotzdem sorgfältig überlegt sein. Sie prägt doch entscheidend das zukünftige Leben der ganzen Familie.
Ein paar Fragen, die sich künftige Kleingärtner ( - innen ) unbedingt stellen sollten:
1. Habe ich Lust im Garten zu arbeiten?
2. Reicht die Freizeit für die Anforderungen die der Garten stellt?
3. Werden mein Partner und meine Kinder gerne mitmachen?
4. Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
5. Kann ich mich in einem Verein integrieren?
6. Bin ich bereit aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Wenn alle Fragen mit " ja " beantwortet sind, könnte ein Kleingarten zu mir passen.
Schreiben Sie eine Bewerbung an den Vorstand des Kleingartenvereins in den Blanken e.V. und Sie werden in die Liste der Gartenbewerber aufgenommen.
Ist ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingartenvereins einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen.
Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter -- gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, hat der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Ein freier Garten wird von geschulten Fachkräften begutachtet und bewertet. Dieser festgesetzte Preis ist bindend und vom neuen Pächter zu zahlen. ( Der Kaufpreis einer Gartenparzelle liegt zwischen 3.000,- und 6.000,- €, je nach Alter und Beschaffenheit des Gartens. )
Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:
a) jährliche Pacht
b) Mitgliedsbeitrag und Beiträge ( Stadtverband, der Bezug einer Verbandszeitzschrift )
c) Versicherung ( Laube, Unfall usw. )
d) ggf. Stromkosten
e) ggf. Wassergeld
f) einmalige Aufnahmegebühr ( z. Zt. 60,- € )
Für einen ca. 300 qm großen Garten belaufen sich die Gesamtjahreskosten z. Zt. so ca. 120,- bis 180,- €. Je nach Strom- und Wasserverbrauch. Beinhaltet den Mitgliedsbeitrag, Abgaben an Stadtverband, Pachtgebühren, sowie Versicherung.
Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zu wuchern - und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Der Verein legt fest, wie viele Stunden Sonderarbeit die Mitglieder leisten müssen ( z. Zt. 3 Std im Jahr ). Wird die Gemeinschaftsarbeit / Sonderarbeit nicht erbracht, wird ein Ersatzbetrag in Geld verlangt.
Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst ein paar mal in der Woche nach Ihrem Kleingarten sehen, auch im Winter. Schnell kann einem der Garten " über den Kopf wachsen ". Ein Tipp: Immer ein bißchen Arbeit ist besser als ein Kraftakt. So wächst auch die Liebe zum Garten und bleibt auf Dauer erhalten.
Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Auch wir haben einen ausgebildeten Fachberater, der Ihnen gerne zur Seite steht. Und im Übrigen haben Sie immer hilfsbebreite Gartennachbarn, die Ihnen im Notfall auch mal zeigen, wie man die Harke hält.
Richtlinien des Kleingartenvereins in den Blanken e.V.
1.) Bundeskleingartengesetz
2.) Garten- und Bauordnung der Stadt Düren
3.) Vereinssatzung
4.) Gartenordnung KGV in den Blanken e.V.
Nur wer bereit ist, diese Regeln zu akzeptieren und auch einzuhalten, sollte sich um einen Kleingarten bewerben.
Haben Sie auch jetzt noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens? Dann bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf Sie als unseren neuen Gartenfreund!
Der Vorstand